Erwägungsgrund 4 32023D2201
Die Union soll nach Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe a des Beschlusses Nr. 1/2023 im Gemeinsamen Ausschuss eine Erklärung abgeben. Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass die Union Folgendes als zufriedenstellend betrachtet: i) die Umsetzung von Artikel 5 des Beschlusses Nr. 6/2020 des Gemeinsamen Ausschusses durch das Vereinigte Königreich, indem es Zugang zu Informationen, die in Netzen, Informationssystemen und Datenbanken des Vereinigten Königreichs sowie nationalen Modulen des Vereinigten Königreichs von Unionssystemen nach Anhang 1 des genannten Beschlusses des Gemeinsamen Ausschusses enthalten sind, gewährt hat, und ii) dass alle bestehenden EORI-Registrierungen mit dem Präfix XI korrekt ausgestellt sind, und iii) dass das Vereinigte Königreich neue Leitlinien für Pakete im Einklang mit den in dem Beschluss Nr. 1/2023 aufgeführten Regelungen herausgegeben hat und iv) dass das Vereinigte Königreich seine Einseitige Erklärung zu den Ausfuhrverfahren für aus Nordirland in andere Teile des Vereinigten Königreichs verbrachte Waren abgegeben hat.