Beschluss (GASP) 2023/2231 des Rates vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
Die restriktiven Maßnahmen des Beschlusses (GASP) 2016/1693 gelten bis zum 31. Oktober 2023.
Erwägungsgrund 2 32023D2231
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