Erwägungsgrund 3 32023D2231
Der Beschluss (GASP) 2016/1693 enthält eine Verpflichtung, die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, zu überprüfen. Auf Grundlage einer Überprüfung dieses Beschlusses sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2024 verlängert werden.