Erwägungsgrund 4 32023D0225
Seit dem 1. September 1989 bestand der Zweck der HKG darin, ein Stilllegungsprogramm für das Kernkraftwerk bis zum Stadium des sicheren Einschlusses durchzuführen und anschließend ein Überwachungsprogramm für die betreffenden eingeschlossenen kerntechnischen Anlagen umzusetzen.