Erwägungsgrund 7 32023D0225
Mit Schreiben vom 7. Oktober 2021 beantragte die HKG rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine erneute Verlängerung des Status als gemeinsames Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022, was der Laufzeit der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie der HKG und ihren Gesellschaftern im weiteren Verlauf vereinbarten Finanzierungsregelung für die HKG entspricht.