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Die folgenden, in Anhang III des Vertrags genannten, dem gemeinsamen Unternehmen Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH („HKG“) gewährten Vergünstigungen werden um die Dauer von fünf Jahren ab dem 1. Januar 2018 verlängert:
im Rahmen von Nummer 4 des genannten Anhangs die Befreiung von der Grunderwerbsteuer;
gemäß Nummer 5 des genannten Anhangs die Befreiung von allen direkten Steuern, denen das gemeinsame Unternehmen, sein Vermögen, sein Guthaben oder seine Einkünfte unterliegen könnten.
Beihilfen in Form von durch die Mitgliedstaaten erlassenen Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 15 Absatz…
die von den zuständigen Landesbehörden begründeten oder anerkannten gemeinnützigen Siedlungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes in der jeweils…
Mit Schreiben vom 7. Oktober 2021 beantragte die HKG eine erneute Verlängerung des Status als gemeinsames Unternehmen. Die Verlängerung sollte sich auch auf die…
Unbeschadet der Steuerbefreiung nach Artikel 143 Buchstabe a der Richtlinie 2006/112/EG sowie vorbehaltlich des Artikels 38 der vorliegenden Richtlinie sind von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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