Erwägungsgrund 7 32023D0229
Angesichts der andauernden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine sollte der finanzielle Bezugsrahmen um weitere 200000000 EUR angehoben werden, um die Lieferung von Ausrüstung und Material, die nicht für die Anwendung tödlicher Gewalt konzipiert sind, wie persönliche Schutzausrüstungen, Verbandkästen und Kraftstoff an die ukrainischen Streitkräfte zu finanzieren.