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Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 55 000 000 EUR.
Alle Ausgaben werden im Einklang mit den Vorschriften für die Ausführung der Einnahmen und Ausgaben für im Rahmen der EFF finanzierte Operationen verwaltet.
Gemäß Artikel 29 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2021/509 kann der Verwalter für Operationen nach der Annahme dieses Beschlusses Beiträge in Höhe von bis zu 55 000 000 EUR abrufen. Die vom Verwalter für Operationen abgerufenen Mittel werden nur verwendet, um Ausgaben in den Grenzen zu decken, die von dem durch den Beschluss (GASP) 2021/509 eingesetzten Ausschuss in dem entsprechenden Haushaltsplan für die Unterstützungsmaßnahme genehmigt wurden.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Unterstützungsmaßnahme können ab dem Tag der Einleitung der EUMAM Ukraine finanziert werden. Ausgaben im Zusammenhang mit persönlichen Ausbildungskits können im Rahmen dieser Unterstützungsmaßnahme ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses finanziert werden.
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