Erwägungsgrund 2 32021D2135
Eines der Ziele des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits ist die Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit und die Förderung der schrittweisen Konvergenz im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP).