Beschluss (EU) 2023/232 der Kommission vom 25. Juli 2022 über die von Tschechien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.55208 (2020/C) (ex 2022/NN) zugunsten der Tschechischen Post (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5136) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die staatliche Beihilfe, die Tschechien der Tschechischen Post für die Erfüllung der USO, wie sie im Postdienstleistungsgesetz festgelegt ist, im Zeitraum 2018–2022 gewährt hat, ist nach Artikel 106 Absatz 2 AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar.
Art. 1 32023D0232
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