Erwägungsgrund 12 32023D2417Es ist zweckmäßig, den im Rahmen der fünften Tagung der COP im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da der vorgeschlagene Beschluss zur…
Erwägungsgrund 9 32022D0549BESCHLUSS (EU) 2022/549 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien, der vom 21. bis 25. März 2022 stattfinden soll, werden die Vertragsparteien…
Erwägungsgrund 4 32023D1006BESCHLUSS (EU) 2023/1006 DES RATES vom 25. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union auf der elften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der Anlage A des Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien wird auf ihrer elften Tagung voraussichtlich Beschlüsse zur Aufnahme zusätzlicher Chemikalien in Anlage A des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 5 32019D0639BESCHLUSS (EU) 2019/639 DES RATES vom 15. April 2019 über den im Namen der Europäischen Union auf der neunten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien hinsichtlich der Änderungen der Anlagen A und B des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe zu vertretenden Standpunkts
Die Konferenz der Vertragsparteien wird auf ihrer neunten Tagung voraussichtlich darüber entscheiden, ob diese Chemikalien in Anlage A des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 2 32019D1917BESCHLUSS (EU) 2019/1917 DES RATES vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Zusammenhang mit der vorgesehenen Annahme bestimmter Änderungen der Anlage 3 zu vertreten ist
Gemäß Artikel X Absatz 5 des Abkommens kann die Versammlung der Vertragsparteien Änderungen von Anlagen des Abkommens annehmen.
Erwägungsgrund 4 32020D1829BESCHLUSS (EU) 2020/1829 DES RATES vom 24. November 2020 über die Einreichung — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung zur Prüfung auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien und über den im Namen der Europäischen Union auf dieser Konferenz zu vertretenden Standpunkt zu Vorschlägen anderer Vertragsparteien des Übereinkommens zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II, VIII und IX des Übereinkommens
Auf ihrer für Juli 2021 geplanten 15. Tagung wird die Konferenz der Vertragsparteien gemäß dem Verfahren nach Artikel 18 des Übereinkommens Vorschläge zu…