Erwägungsgrund 4 32020D1829BESCHLUSS (EU) 2020/1829 DES RATES vom 24. November 2020 über die Einreichung — im Namen der Europäischen Union — von Vorschlägen zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II und IX des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung zur Prüfung auf der 15. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien und über den im Namen der Europäischen Union auf dieser Konferenz zu vertretenden Standpunkt zu Vorschlägen anderer Vertragsparteien des Übereinkommens zur Änderung der Anlage IV und bestimmter Einträge in den Anlagen II, VIII und IX des Übereinkommens
Auf ihrer für Juli 2021 geplanten 15. Tagung wird die Konferenz der Vertragsparteien gemäß dem Verfahren nach Artikel 18 des Übereinkommens Vorschläge zu…
Erwägungsgrund 3 32022D1850BESCHLUSS (EU) 2022/1850 DES RATES vom 20. September 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union auf der achten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel in Bezug auf bestimmte Änderungen der Anlage 3 zu vertretenden Standpunkts
Es wird erwartet, dass auf der achten, vom 26. bis 30. September 2022 stattfindenden Tagung, die Versammlung der Vertragsparteien eine Entschließung über die…
Erwägungsgrund 6 32022D0549Die Konferenz der Vertragsparteien sollte sich im Rahmen des zweiten Teils ihrer vierten Tagung nur mit den von den Vertragsparteien gemäß Artikel 4 Absatz 7…
Erwägungsgrund 3 32020D0243BESCHLUSS (EU) 2020/243 DES RATES vom 13. Februar 2020 über den im Namen der Europäischen Union auf der 13. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten in Bezug auf die Vorschläge verschiedener Vertragsparteien zur Änderung der Anhänge des Übereinkommens und die Rücknahme eines eingelegten Vorbehalts zu diesem Übereinkommen zu vertretenden Standpunkt
Die Konferenz der Vertragsparteien soll auf ihrer 13. Tagung vom 15. bis 22. Februar 2020 Beschlüsse über Änderungen der Anhänge des Übereinkommens annehmen.
Erwägungsgrund 3 32019D1917BESCHLUSS (EU) 2019/1917 DES RATES vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union bei der siebten Tagung der Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Zusammenhang mit der vorgesehenen Annahme bestimmter Änderungen der Anlage 3 zu vertreten ist
Es wird erwartet, dass auf der siebten, vom 4. bis 8. Dezember 2018 stattfindenden Tagung die Versammlung der Vertragsparteien des Abkommens eine Entschließung…
Erwägungsgrund 3 32022D0549Gemäß Artikel 4 Absatz 8 und Artikel 5 Absatz 10 des Übereinkommens sollte die Konferenz der Vertragsparteien bis zum 16. August 2022 die Anlagen A und B des…