Art. 1 32020D1586BESCHLUSS (GASP) 2020/1586 DES RATES vom 29. Oktober 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/573/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau
Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses 2010/573/GASP erhält folgende Fassung: „(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Oktober 2021. Er wird fortlaufend überprüft. Er…
Art. 1 32014D0214BESCHLUSS 2014/214/GASP DES RATES vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert: Artikel 3 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2015. Er wird fortlaufend…
Art. 1 32024D2702BESCHLUSS (GASP) 2024/2702 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/2287 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Niger
In Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2023/2287 wird Absatz 1 durch den folgenden Absatz ersetzt: „Dieser Beschluss gilt bis zum 24. Oktober 2025“.
Art. 1 Abs. null 32023D2227BESCHLUSS (GASP) 2023/2227 DES RATES vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
„(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2024. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung…
Art. 1 32016D0627BESCHLUSS (GASP) 2016/627 DES RATES vom 21. April 2016 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
Artikel 3 des Beschlusses 2013/184/GASP erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2017. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird…