Erwägungsgrund 7 32019D2119BESCHLUSS (EU) 2019/2119 DES RATES vom 21. November 2019 über den im Namen der Union bei der dritten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte nur die Annahme eines Beschlusses auf der COP3 befürworten, der mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht —
Erwägungsgrund 8 32022D0550BESCHLUSS (EU) 2022/550 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte die Annahme eines Beschlusses der Konferenz der Vertragsparteien nur befürworten, wenn er mit dem Besitzstand der Union im Einklang steht —
Erwägungsgrund 7 32022D0549BESCHLUSS (EU) 2022/549 DES RATES vom 17. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens unterstützen, soweit sie mit der Vorlage der Union oder dem Besitzstand der Union im Einklang…
Erwägungsgrund 9 32023D2417BESCHLUSS (EU) 2023/2417 DES RATES vom 23. Oktober 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen der fünften Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Änderung der Anlagen A und B dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte Änderungen der Anlagen A und B des Übereinkommens unterstützen, soweit sie mit dem Besitzstand der Union oder der im Beschluss (EU) 2021/727…
Erwägungsgrund 7 32023D1573BESCHLUSS (EU) 2023/1573 DES RATES vom 14. Juli 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union hinsichtlich des Beschlusses der Teilnehmer an dem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite betreffend Änderungen der in Anhang IV des genannten Übereinkommens enthaltenen Sektorvereinbarung über Exportkredite für Projekte in den Bereichen erneuerbare Energie, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sowie Wasser zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union zu vertretende Standpunkt darin bestehen, die Änderungen auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs der konsolidierten Fassung…
Erwägungsgrund 9 32023D0654BESCHLUSS (GASP) 2023/654 DES RATES vom 20. März 2023 zur Unterstützung der Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen
Die Union sollte den vorliegenden Beschluss annehmen, um die erforderliche Unterstützung bereitzustellen.