Erwägungsgrund 1 32023D2531
Zur Bewältigung der erheblichen Anzahl der durch die Europäische Zentralbank (EZB) in Wahrnehmung ihrer makroprudenziellen Aufgaben zu erlassenden Beschlüsse wurde ein Verfahren zum Erlass spezifischer delegierter Beschlüsse eingerichtet, mit denen keine Einwände gegen beabsichtigte makroprudenzielle Maßnahmen der nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) oder der nationalen benannten Behörden (National Designated Authorities — NDAs) erhoben werden.