Erwägungsgrund 6 32022D2249BESCHLUSS (EU) 2022/2249 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/911 zu den TARGET-EZB-Bedingungen (EZB/2022/22) (EZB/2022/38)
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2022/2250 (EZB/2022/39) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss unverzüglich in Kraft…
Erwägungsgrund 5 32022D2249BESCHLUSS (EU) 2022/2249 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/911 zu den TARGET-EZB-Bedingungen (EZB/2022/22) (EZB/2022/38)
Daher ist es erforderlich, entsprechende Anpassungen des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) umzusetzen, der ab dem 20. März 2023 gelten sollte. Der…
Erwägungsgrund 4 32023D0055BESCHLUSS (EU) 2023/55 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31) und zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1521 zu vorübergehenden Anpassungen der Verzinsung bestimmter nicht geldpolitischer Einlagen bei nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/30) (EZB/2022/47)
Der Beschluss (EU) 2022/1521 (EZB/2022/30) wird bis zum 30. April 2023 in Kraft bleiben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist gemäß Artikel 3 des genannten Beschlusses…
Erwägungsgrund 10 32022D0911BESCHLUSS (EU) 2022/911 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. April 2022 zu den TARGET-EZB-Bedingungen und zur Aufhebung des Beschlusses EZB/2007/7 (EZB/2022/22)
Dieser Beschluss sollte umgehend in Kraft treten, um eine wirksame Umsetzung der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) zu gewährleisten —
Art. 2 32023D2192BESCHLUSS (EU) 2023/2192 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Oktober 2023 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zwecks Hilfeleistung für Rumänien und Italien im Zusammenhang mit Naturkatastrophen im Jahr 2022 und für die Türkei im Zusammenhang mit den Erdbeben im Februar 2023
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 4. Oktober 2023.
Art. 2 32023D2748BESCHLUSS (EU) 2023/2748 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. November 2023 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer — Antrag Belgiens (EGF/2023/002 BE/Makro)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 22. November 2023.