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Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2022/2250 (EZB/2022/39) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss unverzüglich in Kraft treten und ab dem 21. November 2022 gelten.
Um die Angleichung an die Bestimmungen der Leitlinie (EU) 2023/2415 (EZB/2023/22) zu gewährleisten, sollte der vorliegende Beschluss am 20. November 2023 in…
Dieser Beschluss sollte umgehend in Kraft treten, um eine wirksame Umsetzung der Leitlinie (EU) 2022/912 (EZB/2022/8) zu gewährleisten —
Daher ist es erforderlich, entsprechende Anpassungen des Beschlusses (EU) 2022/911 (EZB/2022/22) umzusetzen, der ab dem 20. März 2023 gelten sollte. Der…
Um Rechtsicherheit zu gewährleisten, sollten die vorgeschlagenen Änderungen ab dem in Artikel 24 Absatz 3 des Beschlusses (EU) 2020/637 angegebenen Datum, d. h.…
Angesichts der Folgen der COVID-19-Pandemie ist eine baldige Anwendung dieses Beschlusses erforderlich, damit die Umsetzung des Europäischen Jahres rasch…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 25. November 2021.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.