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Der Hohe Vertreter ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
Die Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“).
Das BAFA erfüllt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem BAFA.
Das BAFA nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem BAFA.
Das BAFA nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem BAFA.
Das BAFA nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem BAFA.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter zuständig.
Für die Durchführung dieser Aktion ist der Hohe Vertreter zuständig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.