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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) zuständig.
Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“).
Das BAFA erfüllt seine Aufgaben unter der Verantwortung der Hohen Vertreterin. Hierfür trifft die Hohe Vertreterin die erforderlichen Vereinbarungen mit dem BAFA.
Das BAFA nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem BAFA.
Das BAFA nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem BAFA.
Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) ist für die Durchführung dieses Beschlusses zuständig.
Das BAFA erfüllt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem BAFA.
Das BAFA nimmt seine Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem BAFA.
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.