Erwägungsgrund 2 32012D0711
Die Union hat am 5. Juni 1998 einen politisch verbindlichen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren angenommen, in dem gemeinsame Kriterien für die Regulierung des legalen Handels mit konventionellen Waffen festgelegt wurden. Dieser Kodex ist regelmäßig aktualisiert worden.