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Es wird erwartet, dass der Ausschuss über eine rechtlich beratende Stellungnahme zur Anwendbarkeit der Serviceeinrichtungen der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI) gemäß Anhang E des Übereinkommens entscheidet. Es ist notwendig, in Bezug auf die Serviceeinrichtungen für eine harmonisierte und ergänzende Auslegung dieser Vorschriften einerseits und der in den OTIF-Mitgliedern geltenden Rechtsvorschriften andererseits zu sorgen, insbesondere, was die Union betrifft, der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates .
Gestützt auf die Erfahrungen der Regulierungsstellen und der Betreiber von Serviceeinrichtungen und auf die Arbeiten des in Artikel 57 Absatz 1 genannten…
Mit den Änderungen des Anhangs E (CUI) des COTIF-Übereinkommens wird beabsichtigt, den Geltungsbereich der Einheitlichen Rechtsvorschriften im Bereich CUI…
Die vom Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT) angeregten Änderungen des Anhangs E (CUI) zielen darauf ab, den Anwendungsbereich der Einheitlichen…
Mit den Änderungen von Anhang E (CUI) soll der Geltungsbereich der Einheitlichen Rechtsvorschriften im Bereich CUI klargestellt werden, um deren systematischere…
Der Revisionsausschuss der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (im Folgenden „Revisionsausschuss“) wurde gemäß Artikel 13…
Um Fragen zu regeln, die grenzüberschreitende Eisenbahnverkehrsdienste und -infrastruktur unmittelbar betreffen, und so sicherzustellen, dass diese Dienste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.