Erwägungsgrund 2 32023D2600Artikel 14 Absatz 3 des Abkommens sieht vor, dass der Gemischte Ausschuss sich eine Geschäftsordnung gibt, um die wirksame und ordnungsgemäße Durchführung des…
Erwägungsgrund 3 32022D2505BESCHLUSS (EU) 2022/2505 DES RATES vom 8. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 31 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32018D0201BESCHLUSS (EU) 2018/201 DES RATES vom 23. Januar 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union in dem — durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Aserbaidschan zur Erleichterung der Visaerteilung eingesetzten — Gemischten Visaerleichterungsausschuss zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Das Abkommen sieht vor, dass sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung gibt.
Erwägungsgrund 2 32022D2505BESCHLUSS (EU) 2022/2505 DES RATES vom 8. Dezember 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung von Dänemark und der Landesregierung der Färöer andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 31 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32013D0482BESCHLUSS DES RATES vom 30. September 2013 über den von der Europäischen Union im mit Artikel 11 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2013/482/EU)
Gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 3 32023D2190BESCHLUSS (EU) 2023/2190 DES RATES vom 28. September 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel eingerichteten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Nach Artikel 10 Absatz 2 des Abkommens gibt sich der Gemischte Ausschuss eine Geschäftsordnung.