Art. 4 32024D2708BESCHLUSS (EU) 2024/2708 DES RATES vom 14. Oktober 2024 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu bestimmten Resolutionen, die auf der 22. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein am 18. Oktober 2024 zu verabschieden sind, zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32024D2604BESCHLUSS (EU) 2024/2604 DES RATES vom 25. Juni 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum Mai 2021 bis April 2028, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32023D2740BESCHLUSS (GASP) 2023/2740 DES RATES vom 16. Oktober 2023 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32023D2593BESCHLUSS (EU) 2023/2593 DES RATES vom 10. Juli 2023 über den Abschluss des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius (2022-2026)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32024D2728BESCHLUSS (EU) 2024/2728 DES RATES vom 14. Oktober 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Beitrittsprotokolls zum Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits betreffend den Beitritt Ecuadors
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32024D0226BESCHLUSS (GASP) 2024/226 DES RATES vom 9. Juni 2023 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Islamischen Republik Mauretanien über die Einrichtung und den Betrieb der zur Unterstützung der Strukturen der G5 der Sahelzone in Nouakchott eingesetzten regionalen Beratungs- und Koordinierungszelle der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.