Erwägungsgrund 2 32023D2426
Gemäß dem Beschluss MC-1/1 über die Geschäftsordnung, den die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens (Conference of the Parties to the Agreement, im Folgenden „COP“) bei ihrer ersten Tagung vom 24. bis 29. September 2017 angenommen hat, haben sich die Vertragsparteien des Übereinkommens (im Folgenden „Vertragsparteien“) nach Kräften um eine einvernehmliche Einigung in allen substanziellen Fragen zu bemühen.