Beschluss (GASP) 2023/2689 des Rates vom 27. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2245 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte durch Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden
In seinen Schlussfolgerungen vom 29. Juni 2023 bekräftigte der Europäische Rat die Bereitschaft der Union, der Ukraine weiterhin solange wie nötig nachhaltige militärische Unterstützung zu leisten, insbesondere im Rahmen der EUMAM Ukraine und der Europäischen Friedensfazilität.
Erwägungsgrund 2 32023D2689
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