Erwägungsgrund 2 32023D0261
Nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-714/20 sollte ein Eintrag aus der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gestrichen werden.
Nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-714/20 sollte ein Eintrag aus der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gestrichen werden.