Beschluss (GASP) 2023/261 des Rates vom 6. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32023D0261
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