Erwägungsgrund 6 32022D2351BESCHLUSS (GASP) 2022/2351 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. November 2022 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Missionseinsatzkräfte der Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali), und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/657 (EUTM Mali/2/2022)
Der Beschluss (GASP) 2022/657 sollte aufgehoben werden —
Art. 2 32023D2610Der Beschluss (GASP) 2021/661 wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 5 32015D1521BESCHLUSS (GASP) 2015/1521 DES RATES vom 14. September 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/320/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Libyen und in der Region zu verringern
Der Beschluss 2013/320/GASP sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32019D1112BESCHLUSS (GASP) 2019/1112 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. Juni 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1219 (EUNAVFOR MED/1/2019)
Der Beschluss (GASP) 2018/1219 sollte aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32023D0161BESCHLUSS (GASP) 2023/161 DES RATES vom 23. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel
Der Beschluss (GASP) 2021/649 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32023D0577BESCHLUSS (GASP) 2023/577 DES RATES vom 13. März 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/509 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität
Der Beschluss (GASP) 2021/509 sollte daher entsprechend geändert werden —