Erwägungsgrund 8 32025D2304BESCHLUSS (GASP) 2025/2304 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. November 2025 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2024/2667 (BiH/41/2025)
Der Beschluss (GASP) 2024/2667 sollte aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32019D1112BESCHLUSS (GASP) 2019/1112 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 12. Juni 2019 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2018/1219 (EUNAVFOR MED/1/2019)
Der Beschluss (GASP) 2018/1219 sollte aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 8 32026D1060BESCHLUSS (GASP) 2026/1060 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 5. Mai 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2026/310 (EUNAVFOR ATALANTA/2/2026)
Der Beschluss (GASP) 2026/310 sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32026D0768Beschluss (GASP) 2026/768 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 24. März 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union im Mittelmeer (EUNAVFOR MED IRINI) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2025/2012 (EUNAVFOR MED IRINI/2/2026)
Der Beschluss (GASP) 2025/2012 sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 6 32023D2610BESCHLUSS (GASP) 2023/2610 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. November 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/661 (EUNAVFOR ATALANTA/3/2023)
Der Beschluss (GASP) 2021/661 sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 9 32024D3178BESCHLUSS (GASP) 2024/3178 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 28. November 2024 zur Ernennung des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2097 (EUMAM Ukraine/1/2024)
Der Beschluss (GASP) 2022/2097 sollte aufgehoben werden —