Beschluss (GASP) 2023/2689 des Rates vom 27. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2245 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der im Rahmen der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine ausgebildeten ukrainischen Streitkräfte durch Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden
In diesem Zusammenhang sollte die durch den Beschluss (GASP) 2022/2245 eingerichtete Unterstützung der im Rahmen der EUMAM Ukraine durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen durch die Unterstützungsmaßnahme fortgesetzt werden, deren finanzieller Bezugsrahmen deshalb um weitere 184000000 EUR erhöht und deren Dauer auf 60 Monate verlängert werden sollte —
Erwägungsgrund 4 32023D2689
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