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Anhang I C der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 der Kommission enthielt die Spezifikationen für den intelligenten Fahrtenschreiber 1 und wurde in Anlage 31-B-4-3 des Handels- und Kooperationsabkommens angepasst. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1228 der Kommission , auf die sich Anhang 31 Teil B Abschnitt 4 Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h des Handels- und Kooperationsabkommens bezieht, wurde ebenfalls auf der Grundlage von Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 erlassen. Mit der Änderung des Anhangs I C der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 wurden die detaillierten technischen Spezifikationen des intelligenten Fahrtenschreibers 2 festgelegt. Sie ist am 19. August 2021 in Kraft getreten. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/980 der Kommission wurden zusätzliche Übergangsmaßnahmen eingeführt. Anhang I C der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 in der geänderten Fassung sollte daher durch Beschluss des Sonderausschusses für Straßenverkehr gemäß Anhang 31 Teil B Abschnitt 4 Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h des Handels- und Kooperationsabkommens angepasst werden.
Spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten der in Artikel 11 Absatz 2 genannten Einzelvorschriften müssen Fahrzeuge, die mit einem intelligenten Fahrtenschreiber…
Gemäß Anhang 31 Teil C Abschnitt 2 Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe f des Handels- und Kooperationsabkommens müssen Fahrzeuge,…
Der intelligente Fahrtenschreiber 2 ist in Anhang 31 Teil B Abschnitt 4 Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe h des Handels- und Kooperationsabkommens definiert. Gemäß…
Ausrüstung, die die automatische Aufzeichnung der Grenzüberquerung, die Aufzeichnung von Be- und Entladetätigkeiten und die Aufzeichnung, ob das Fahrzeug für…
Die technischen Spezifikationen für den intelligenten Fahrtenschreiber, die als Anlage 1C des Anhangs zum AETR aufgenommen werden sollen, sollten auf der…
Absatz 1 erhält folgende Fassung: „Um sicherzustellen, dass der intelligente Fahrtenschreiber den Grundsätzen und Anforderungen dieser Verordnung entspricht,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.