Erwägungsgrund 3 32023D2753BESCHLUSS (EU) 2023/2753 DES RATES vom 4. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EHS Luftfahrt) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie (EU) 2023/958 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Beschluss (EU) 2023/136 des Europäischen Parlaments und des Rates sollten in das…
Erwägungsgrund 3 32023D2509BESCHLUSS (EU) 2023/2509 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Verordnung über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates, die Durchführungsverordnungen (EU) 2021/1121 und (EU) 2022/1267 der Kommission sollten…
Erwägungsgrund 3 32024D1844BESCHLUSS (EU) 2024/1844 DES RATES vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Verstärkte Rolle der EMA bei der Krisenvorsorge und -bewältigung in Bezug auf Arzneimittel und Medizinprodukte) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2022/123 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32023D0925BESCHLUSS (EU) 2023/925 DES RATES vom 24. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EASA-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte in das EWR-Abkommen aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 3 32022D1026BESCHLUSS (EU) 2022/1026 DES RATES vom 21. Juni 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82, die dem EWR-Abkommen beigefügt sind, zu vertreten ist (InvestEU) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32021D1735BESCHLUSS (EU) 2021/1735 DES RATES vom 23. September 2021 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten, das dem EWR-Abkommen als Anhang beigefügt ist, zu vertretenden Standpunkt (Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.