Erwägungsgrund 5 32023D2754
Die Gesamtmenge der im Rahmen des neuen Emissionshandelssystems für Gebäude, Straßenverkehr und zusätzliche Sektoren für das Jahr 2027 zu vergebenden Zertifikate wird von der Kommission bis zum 1. Januar 2025 veröffentlicht und setzt wie beim bestehenden Emissionshandelssystem die Obergrenze für die EWR-weite Menge an Zertifikaten fest. Die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten sollten Daten bereitstellen und werden während der Vorbereitung des entsprechenden Kommissionsbeschlusses konsultiert.