Erwägungsgrund 1 32023D2812
Mit dem Beschluss 81/691/EWG des Rates schloss die Union das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CAMLR-Übereinkommen), das am 7. April 1982 in Kraft trat und mit dem die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) errichtet wurde. Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen und Schweden sind ebenfalls Vertragsparteien des CAMLR-Übereinkommens. Griechenland, die Niederlande und Finnland sind Vertragsparteien des CAMLR-Übereinkommens, aber nicht Mitglieder der CCAMLR.