Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Beschluss 81/691/EWG des Rates schloss die Union das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CAMLR-Übereinkommen), das am 7. April 1982 in Kraft trat und mit dem die Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) errichtet wurde. Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen und Schweden sind ebenfalls Vertragsparteien des CAMLR-Übereinkommens. Griechenland, die Niederlande und Finnland sind Vertragsparteien des CAMLR-Übereinkommens, aber nicht Mitglieder der CCAMLR.
„CCAMLR-Übereinkommensbereich“ (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der…
„CCAMLR-Übereinkommensbereich“ (Commission for the Conservation of Antarctic Marine Living Resources, Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der…
Gemäß Artikel IX Absatz 1 des CAMLR-Übereinkommens ist die CCAMLR dafür zuständig, auf ihren Jahrestagungen Maßnahmen anzunehmen, die die Erhaltung der lebenden…
Die Verordnung (EG) Nr. 601/2004 des Rates setzt bestimmte Bestandserhaltungsmaßnahmen um, die von der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der…
Diese Verordnung enthält die allgemeinen Grundsätze und Bedingungen für die Umsetzung durch die Gemeinschaft a) der Kontrollmaßnahmen für Fischereifahrzeuge…
Zur Einhaltung der internationalen Verpflichtungen, die die Gemeinschaft als Vertragspartei des Übereinkommens über die lebenden Meeresschätze der Antarktis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.