Erwägungsgrund 1 32004R0601
Das Übereinkommen über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (nachstehend „Übereinkommen“ genannt) wurde durch den Beschluss 81/691/EWG im Namen der Gemeinschaft genehmigt und ist für die Gemeinschaft am 21. Mai 1982 in Kraft getreten.