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Beschluss (EU) 2023/2818 der Europäischen Zentralbank vom 7. Dezember 2023 zur Festlegung der Maßnahmen, die für den Beitrag zum kumulierten Wert der Eigenmittel der Europäischen Zentralbank und für die Anpassung der den übertragenen Währungsreserven entsprechenden Forderungen der nationalen Zentralbanken erforderlich sind, sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/140 (EZB/2020/6) (EZB/2023/34)
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