Erwägungsgrund 4 32023D2818
Die jeweiligen Gewichtsanteile im Schlüssel für die Kapitalzeichnung, die den einzelnen NZBen des Euro-Währungsgebiets bis zum 31. Dezember 2023 zugeteilt werden und mit Wirkung vom 1. Januar 2024 gelten, werden als prozentualer Anteil an dem von allen NZBen des Euro-Währungsgebiets gezeichneten Gesamtkapital der EZB angegeben, damit die Wertanpassung des Anteils jeder NZB des Euro-Währungsgebiets am kumulierten Wert der Eigenmittel der EZB berechnet werden kann.