Erwägungsgrund 3 32023D2818
Nach den allgemeinen, der ESZB-Satzung zugrunde liegenden Grundsätzen der Gerechtigkeit, Gleichbehandlung und des Vertrauensschutzes nehmen die NZBen des Euro-Währungsgebiets, deren relativer Anteil am kumulierten Wert der Eigenmittel der EZB sich aufgrund der oben genannten Anpassungen erhöht, zudem eine Ausgleichsübertragung an die NZBen des Euro-Währungsgebiets vor, deren relativer Anteil sich verringert.