Erwägungsgrund 5 32024D1166BESCHLUSS (EU) 2024/1166 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 8. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17) (EZB/2024/7)
Der Beschluss (EU) 2020/440 (EZB/2020/17) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32023D2811BESCHLUSS (EU) 2023/2811 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 7. Dezember 2023 über die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken im Schlüssel für die Zeichnung des Kapitals der Europäischen Zentralbank und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2020/137 (EZB/2020/3) (EZB/2023/31)
Der Beschluss (EU) 2020/137 (EZB/2020/3) sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 8 32020D1334BESCHLUSS (EU) 2020/1334 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von den im Rahmen nationaler Aufsichtsbefugnisse ergehenden delegierten Beschlüssen und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/323 (EZB/2020/42)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/323 (EZB/2019/5) aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 4 32024D2819BESCHLUSS (EU) 2024/2819 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 24. Oktober 2024 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/17) (EZB/2024/29)
Der Beschluss (EU) 2020/440 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/17) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32020D1335BESCHLUSS (EU) 2020/1335 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 15. September 2020 zur Ernennung der Leiter von Arbeitseinheiten für den Erlass von delegierten Beschlüssen zur Nutzung des Europäischen Passes, zum Erwerb qualifizierter Beteiligungen und zum Entzug von Zulassungen von Kreditinstituten und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1377 (EZB/2020/43)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2019/1377 (EZB/2019/26) aufgehoben werden—
Erwägungsgrund 6 32020D1143BESCHLUSS (EU) 2020/1143 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. Juli 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/440 zu einem zeitlich befristeten Pandemie-Notfallankaufprogramm (EZB/2020/36)
Daher sollte der Beschluss (EU) 2020/440 (EZB/2020/17) entsprechend geändert werden —