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Die Republik Polen ist eine Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer (im Folgenden „Beringmeer-Übereinkommen“). Die Union selbst ist keine Vertragspartei des Übereinkommens. Im Einklang mit Artikel 6 Absatz 9 der Beitrittsakte von 2003 werden die von Mitgliedstaaten mit Drittstaaten geschlossenen Fischereiabkommen von der Union verwaltet, und die Union sollte im Rahmen des Beringmeer-Übereinkommens getroffene Beschlüsse durchführen.
Polen ist Vertragspartei des Übereinkommens über die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Pollackressourcen im mittleren Beringmeer (im Folgenden…
Die Union ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil. Außerdem…
Die Union ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil. Außerdem…
Die EU ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil. Außerdem werden…
Die EU ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil. Außerdem werden…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei mehrerer Fischereiorganisationen und nimmt an der Tätigkeit anderer Organisationen als kooperierende Nichtpartei teil.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.