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Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon und Marokko haben ihr Interesse an der Fortsetzung ihrer Beteiligung an der PRIMA in Bezug auf „Horizont Europa“ bekundet. Um ihre weitere Beteiligung und ihr Engagement auf Augenhöhe mit allen teilnehmenden Ländern sicherzustellen, müssen Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon und Marokko, die nicht mit „Horizont Europa“ assoziiert sind, die durch den Beschluss (EU) 2017/1324 festgelegten neuen Modalitäten und Bedingungen förmlich anerkennen, indem sie Abkommen mit der Union in Form eines Briefwechsels zur Änderung und Ergänzung der WTZ-Abkommen, einschließlich der gemäß Artikel 2 der WTZ- Abkommen unterzeichneten Durchführungsvereinbarungen, abschließen —
Um ihr fortgesetztes Engagement für die Ziele der PRIMA, die im Rahmen von „Horizont Europa“ finanziert werden, und für ihre neuen Verpflichtungen gemäß den…
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/1324 haben alle teilnehmenden Länder die gleichen Rechte und Pflichten. Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses (EU) 2017/1324…
Um die Beteiligung der nicht mit Horizont 2020 assoziierten Drittländer, nämlich Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon und Marokko, an der PRIMA…
Ägypten, Algerien, Jordanien, Libanon und Marokko sind weiterhin teilnehmende Länder für die Zwecke der nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a finanzierten…
Da Jordanien sein Interesse, für die Zwecke der Tätigkeiten der PRIMA im Rahmen von „Horizont Europa“ teilnehmendes Land zu bleiben, bekundet hat, sollte es die…
Neunzehn Länder haben vereinbart, durch die Bindung von Finanzmitteln die PRIMA gemeinsam durchzuführen, nämlich Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.