Beschluss (EU) 2023/2856 des Rates vom 7. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits eingesetzten Kooperationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ hinsichtlich der Aufstellung einer Liste mit mindestens 15 Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen, vertreten werden soll
Das Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde durch die Union mit dem Beschluss (EU) 2020/244 des Rates geschlossen und ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2856
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