Art. 5 32023D2812BESCHLUSS (EU) 2023/2812 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/867
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32023D2810BESCHLUSS (EU) 2023/2810 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/862
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32023D2801BESCHLUSS (EU) 2023/2801 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union in der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/863
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D2856BESCHLUSS (EU) 2023/2856 DES RATES vom 7. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits eingesetzten Kooperationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ hinsichtlich der Aufstellung einer Liste mit mindestens 15 Personen, die willens und in der Lage sind, als Schiedsrichter zu dienen, vertreten werden soll
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32017D2261BESCHLUSS (EU) 2017/2261 DES RATES vom 30. November 2017 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Gemeinsamen Ministerausschuss und dem Gemeinsamen Kooperationsausschuss, die mit dem Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits eingesetzt wurden, zur Annahme der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ministerausschusses sowie der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Kooperationsausschusses und der Unterausschüsse zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.