Erwägungsgrund 7 32023D2876
Um auf die anhaltende Dringlichkeit der durch das Erdbeben verschärften humanitären Krise in Syrien zu reagieren, die rasche Bereitstellung von Hilfe zu erleichtern und bestimmten Kategorien von Akteuren, die an humanitären Tätigkeiten in Syrien beteiligt sind, für welche die genannte Ausnahme gilt, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu bieten, ist es angezeigt, die mit dem Beschluss (GASP) 2023/408 angenommene Ausnahme entsprechend dem derzeitigen Enddatum der Geltungsdauer des Beschlusses 2013/255/GASP bis zum 1. Juni 2024 zu verlängern.