Art. 5 32023D2808BESCHLUSS (EU) 2023/2808 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Fischereiausschuss für den östlichen Zentralatlantik zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/1570
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32015D2288BESCHLUSS (EU) 2015/2288 DES RATES vom 30. November 2015 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2017, des Betrags für 2016, der ersten Tranche 2016 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2018 und 2019
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32024D2888BESCHLUSS (EU) 2024/2888 DES RATES vom 5. November 2024 über den Abschluss der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Änderung der Übereinkunft zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D2188BESCHLUSS (GASP) 2020/2188 DES RATES vom 22. Dezember 2020 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2088BESCHLUSS (EU) 2015/2088 DES RATES vom 10. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall, des Vorschlags für Änderungen an der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) sowie des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen einzunehmenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.