Art. 5 32015D2288BESCHLUSS (EU) 2015/2288 DES RATES vom 30. November 2015 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2017, des Betrags für 2016, der ersten Tranche 2016 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2018 und 2019
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D2108BESCHLUSS (EU) 2015/2108 DES RATES vom 16. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Rat für den Handel mit Dienstleistungen der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts, dem zufolge die Präferenzbehandlungen, die die Union in Bezug auf Dienstleistungen und Dienstleister der zu den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) zählenden Mitglieder gewähren will, notifiziert werden sollen und die Zustimmung zu einer über den Markzugang hinausgehenden Präferenzbehandlung eingeholt werden soll
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32017D2088BESCHLUSS (EU) 2017/2088 DES RATES vom 6. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32020D2188BESCHLUSS (GASP) 2020/2188 DES RATES vom 22. Dezember 2020 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32023D2888BESCHLUSS (EU) 2023/2888 DES RATES vom 11. Dezember 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Übereinkommen über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean zu vertretenden Standpunkt und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/858
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.