Erwägungsgrund 1 32023D2900
Mit dem Beschluss 81/608/EWG des Rates schloss die Union das Übereinkommen über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik (im Folgenden „NEAFC-Übereinkommen“), mit dem die Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) eingerichtet wurde. Die Änderungen des NEAFC-Übereinkommens von 2004 und 2006 wurden mit dem Beschluss 2009/550/EG des Rates genehmigt. Die Änderungen traten am 29. Oktober 2013 förmlich in Kraft, jedoch wurde im Einklang mit der Londoner Erklärung vom 18. November 2005 vereinbart, dass die Änderungen ab ihrer Annahme bis zu ihrem Inkrafttreten vorläufig anzuwenden waren.