Erwägungsgrund 7 32023D2900
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union in den Sitzungen der NEAFC für den Zeitraum 2024-2028 zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die Bestandserhaltungs- und Durchsetzungsmaßnahmen der NEAFC für die Union bindend sein werden und den Inhalt des Unionsrechts maßgeblich beeinflussen können, insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1005/2008 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie der Verordnung (EU) 2017/2403 des Europäischen Parlaments und des Rates.