Beschluss (EU) 2023/2921 des Rates vom 21. Dezember 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat hinsichtlich der vorläufigen erzeugnisspezifischen Regeln für elektrische Akkumulatoren und Elektrofahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (im Folgenden „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“) wurde von der Union abgeschlossen und mit dem Beschluss (EU) 2021/689 des Rates vom 29. April 2021 genehmigt und trat am 1. Mai 2021 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32023D2921
Erwägungsgrund 1 32023D2921Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen